Beratungseinsatz · § 37 Abs. 3 SGB XI
Ihre Pflichtberatung — wir kommen zu Ihnen.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Wir übernehmen das für Sie — wohnortnah, in Ruhe und vom zugelassenen Pflegedienst. Fragen Sie hier unkompliziert einen Termin an.
Worum geht es?
Was ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und sich zu Hause von Angehörigen pflegen lassen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz abzurufen. Eine Pflegefachkraft schaut vorbei, gibt praktische Tipps, beantwortet Fragen und bestätigt der Pflegekasse, dass die Versorgung gut läuft. Das sichert die Pflegequalität — und entlastet die Angehörigen.
Wie oft ist der Einsatz nötig?
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich. Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig und kann halbjährlich abgerufen werden.
Was kostet das?
Für Sie nichts. Die Kosten trägt die Pflegekasse — der Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos.
Was, wenn ich ihn nicht abrufe?
Wird der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Wir erinnern Sie gern rechtzeitig an den nächsten Termin.
Terminanfrage
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